Erkenntnis Nr. B1239/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 2001

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Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung von Beschwerden indischer Staatsangehöriger gegen ihre Anhaltung im Sondertransitbereich des Flughafens Wien-Schwechat durch den Unabhängigen Verwaltungssenat wegen Unterlassung jeglicher Ermittlungstätigkeit in einem entscheidenden Punkt

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1239/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. Februar 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.02.2001

Geschäftszahl

B1239/00 ua

Sammlungsnummer

16081

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Gleichbehandlung von Fremden untereinander durch Zurückweisung von Beschwerden indischer Staatsangehöriger gegen ihre Anhaltung im Sondertransitbereich des Flughafens Wien-Schwechat durch den Unabhängigen Verwaltungssenat wegen Unterlassung jeglicher Ermittlungstätigkeit in einem entscheiden...

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