Erkenntnis Nr. B1012/98 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2001
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Zusammenfassung
Gleichheitswidrige Gesetzesauslegung bei Versagung der Herabsetzung der Beiträge zur Krankenversicherung im Fall der Selbstversicherung einer Schülerin; Vorliegen einer planwidrigen Lücke im Hinblick auf die Regelung für andere in Ausbildung stehende Personen
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1012/98 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2001
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum26.02.2001GeschäftszahlB1012/98Sammlungsnummer16068LeitsatzGleichheitswidrige Gesetzesauslegung bei Versagung der Herabsetzung der Beiträge zur Krankenversicherung im Fall der Selbstversicherung einer Schülerin; Vorliegen einer planwidrigen Lücke im Hinblick auf die Regelung für andere in Ausbildung stehende PersonenSpruchDie Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) hat der Beschwerdeführerin die mit S 18.000,-- bezifferten ProzeÃkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.BegründungEntscheidungsgründe:1. Die Beschwerdeführerin war zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung (bei welcher sie durch ihre Mutter, eine Rechtsanwältin, vertreten gewesen ist) im Juni 1998 minderjährig und besuchte die 8. Klasse einer AHS. Sie bringt v...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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