Erkenntnis Nr. B1012/98 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2001

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Zusammenfassung


Gleichheitswidrige Gesetzesauslegung bei Versagung der Herabsetzung der Beiträge zur Krankenversicherung im Fall der Selbstversicherung einer Schülerin; Vorliegen einer planwidrigen Lücke im Hinblick auf die Regelung für andere in Ausbildung stehende Personen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1012/98 im Verfassungsgerichtshof, 26. Februar 2001

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.02.2001

Geschäftszahl

B1012/98

Sammlungsnummer

16068

Leitsatz

Gleichheitswidrige Gesetzesauslegung bei Versagung der Herabsetzung der Beiträge zur Krankenversicherung im Fall der Selbstversicherung einer Schülerin; Vorliegen einer planwidrigen Lücke im Hinblick auf die Regelung für andere in Ausbildung stehende Personen

Spruch

Die Beschwerdeführerin ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit aller Staatsbürger vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen) hat der Beschwerdeführerin die mit S 18.000,-- bezifferten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei sonstiger Exekution zu bezahlen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Die Beschwerdeführerin war zum Zeitpunkt der Beschwerdeeinbringung (bei welcher sie durch ihre Mutter, eine Rechtsanwältin, vertreten gewesen ist) im Juni 1998 minderjährig und besuchte die 8. Klasse einer AHS. Sie bringt v...

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