Erkenntnis Nr. B490/00 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2000
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Zusammenfassung
Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal durch Entscheidungen des Vergabekontrollsenates (VKS) angesichts der Verquickung der Agenden des VKS mit Agenden der Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Wien; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung von Anträgen auf Widerruf einer Ausschreibung wegen Unzuständigkeit des VKS mangels Vorlage der Frage der Interpretation einer Bestimmung der allgemeinen Rechtsmittelrichtlinie zur Vorabentscheidung an den EuGH
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Auszug
Erkenntnis Nr. B490/00 im Verfassungsgerichtshof, 13. Dezember 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.12.2000GeschäftszahlB490/00Sammlungsnummer16055LeitsatzVerletzung im Recht auf ein Verfahren vor einem unabhängigen und unparteiischen Tribunal durch Entscheidungen des Vergabekontrollsenates (VKS) angesichts der Verquickung der Agenden des VKS mit Agenden der Vergabe von Aufträgen durch die Stadt Wien; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Ri...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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