Erkenntnis Nr. V42/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 2000

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung von Teilen der SystemnutzungstarifgrundsatzV mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller; Zurückweisung der Individualanträge auf Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Teilen einer außer Kraft getretenen und nach einem Erkenntnis des VfGH nicht mehr anzuwendenden Verordnung über Systemnutzungstarife mangels Betroffenheit der Antragsteller zum Zeitpunkt der Entscheidung; Zulässigkeit der Individualanträge auf Aufhebung von Teilen einer weiteren Verordnung über Systemnutzungstarife infolge Eingriffs in die Vertragsfreiheit der antragstellenden Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen; Aufhebung dieser Verordnung im Quasianlaßfall nach Aufhebung von Bestimmungen des ElWOG durch den VfGH mangels gesetzlicher Grundlage

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Auszug


Erkenntnis Nr. V42/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 5. Dezember 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

05.12.2000

Geschäftszahl

V42/00 ua

Sammlungsnummer

16042

Leitsatz

Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung von Teilen der SystemnutzungstarifgrundsatzV mangels Darlegung eines unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der Antragsteller; Zurückweisung der Individualanträge auf Feststellung der Gesetzwidrigkeit von Teilen einer außer Kraft getretenen und nach einem Erkenntnis des VfGH nicht mehr anzuwendenden Verordnung über Systemnutzungstarife mangels Betroffenheit der Antragsteller zum Zeitpunkt der Entscheidung; Zulässigkeit der Individualanträge auf Aufhebung von Teilen einer weiteren Verordnung über Systemnutzungstarife infolge Eingriffs in die Vertragsfreiheit der antragstellenden Betreiber von Elektrizitätserzeugungsanlagen; Aufhebung dieser Verordnung im Quasianlaßfall nach Aufhebung von Bestimmungen des ElWOG durch den VfGH mangels gesetzlicher Grundlage

Spruch

I. Die Anträge,

1. Teile der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten über die Festlegung der Grundsätze, die bei der Bestimmung des Systemnutzungstarifs angewendet werden, BGBl. II Nr. 51/1999, aufzuheben sowie

2. Teile der Verordnung des Bundesministers für wirtschaftliche Angelegenheiten, mit der die Systemnutzungstarife bestimmt werden, Z551.352/96-VIII/1/99, verlautbart im Amtsblatt der Wiener Zeitung vom 18. Februar 1999, als gesetz- und verfassu...

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