Erkenntnis Nr. WI-5/00 im Verfassungsgerichtshof, 2. Dezember 2000

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Zusammenfassung


Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Feldkirch vom 02.04.2000 wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Auflage von Stimmzetteln in den Wahlzellen; keine Bedenken gegen die Regelung der Wahlpflicht im Vlbg GWG sowie gegen die vorgesehene Zusendung von Stimmzetteln

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Auszug


Erkenntnis Nr. WI-5/00 im Verfassungsgerichtshof, 2. Dezember 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

02.12.2000

Geschäftszahl

WI-5/00

Sammlungsnummer

16034

Leitsatz

Aufhebung der Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Feldkirch vom 02.04.2000 wegen Verstoßes gegen die Verpflichtung zur Auflage von Stimmzetteln in den Wahlzellen; keine Bedenken gegen die Regelung der Wahlpflicht im Vlbg GWG sowie gegen die vorgesehene Zusendung von Stimmzetteln

Spruch

Die Wahl zur Gemeindevertretung der Stadt Feldkirch wird in Stattgebung der Anfechtung - ab dem Beginn des Abstimmungsverfahrens - aufgehoben.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1.1. Am 2.4.2000 fanden in allen Gemeinden des Landes Vorarlberg die - von der Vorarlberger Landesregierung mit Verordnung vom 11.1.2000, LGBl. 1, ausgeschriebenen - Wahlen in die Gemeindevertretung statt.

1.1.2. In der Stadt Feldkirch lagen dieser Wahl die von den folgenden Wählergruppen (Parteien) eingebrachten, gemäß §20 des (Vorarlberger) Gemeindewahlgesetzes - GWG, LGBl. 1999/30, kundgemachten Wahlvorschläge zu Grunde:

Bürgermeister Berchtold - Feldkircher Volkspartei,

Die Freiheitlichen (FPÖ) Feldkirch,

SPÖ-Feldkirch und Parteifreie,

Feldkirch Blüht - Die Grünen,

Lüt für Feldkirch - Die Naturgesetzpartei.

1.1.3. Die Wahl in die Gemeindevertretung der Stadt Feldkirch führte zu Folge der Kundmachung der Gemeindewahlbehörde vom 3.4.2000 (§49 Abs5 GWG) zu folgendem Ergebnis:

Bürgermeister Berchtold -

Feldkircher Volkspartei .................... 21 Mandate,

Die Freiheitlichen (FPÖ) Feldkirch .......... 6 Mandate,

SPÖ-Feldkirch und Parteifreie ............... 5 Mandate,

Feldkirch Blüht -...

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