Erkenntnis Nr. B4773/96 ua im Verfassungsgerichtshof, 30. November 2000

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Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter aufgrund Anlaßfallwirkung der Feststellung der Verfassungswidrigkeit der Wortfolge "dann, wenn der geschätzte Auftragswert ohne Umsatzsteuer mindestens fünf Millionen ECU beträgt" in §3 Abs1 des BundesvergabeG (nach EuGH vom 04.02.99, C-103/97, Köllensperger) mit E v 30.11.00, G110/99 ua.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B4773/96 ua im Verfassungsgerichtshof, 30. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.2000

Geschäftszahl

B4773/96 ua

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter aufgrund Anlaßfallwirkung der Fes...

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