Beschluss Nr. B1091/99 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2000
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Zusammenfassung
Zurückweisung einer gesonderten, jedoch nicht gegen die Berichtigung gerichteten Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid; Mitbekämpfung des Berichtigungsbescheides bereits durch Beschwerde gegen den ursprünglichen Bescheid aufgrund bloßer Wiederholung der bereits in der ersten Beschwerde vorgebrachten Beschwerdegründe
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Auszug
Beschluss Nr. B1091/99 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum28.11.2000GeschäftszahlB1091/99Sammlungsnummer16011LeitsatzZurückweisung einer gesonderten, jedo...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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