Beschluss Nr. B1091/99 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2000

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer gesonderten, jedoch nicht gegen die Berichtigung gerichteten Beschwerde gegen einen Berichtigungsbescheid; Mitbekämpfung des Berichtigungsbescheides bereits durch Beschwerde gegen den ursprünglichen Bescheid aufgrund bloßer Wiederholung der bereits in der ersten Beschwerde vorgebrachten Beschwerdegründe

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Auszug


Beschluss Nr. B1091/99 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2000

Geschäftszahl

B1091/99

Sammlungsnummer

16011

Leitsatz

Zurückweisung einer gesonderten, jedo...

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