Beschluss Nr. WI-4/00 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2000

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung einer Wahlanfechtung mangels (begründeten) Antrags auf Nichtigerklärung des Wahlverfahrens; kein verbesserungsfähiger Formmangel; kein Eingehen auf den für den "Fall von Anwaltspflicht" gestellten Verfahrenshilfeantrag mangels Anwaltszwangs für Wahlanfechtungen

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Auszug


Beschluss Nr. WI-4/00 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2000

Geschäftszahl...

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