Erkenntnis Nr. WI-11/00 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2000

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Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Wertung zweier Stimmzettel zu Recht als ungültig

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Auszug


Erkenntnis Nr. WI-11/00 im Verfassungsgerichtshof, 28. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.11.2000

Geschäftszahl

WI-11/00

Sammlungsnummer

16020

Leitsatz

Keine Stattgabe der Anfechtung einer Gemeinderatswahl; Wertung zweier Stimmzettel zu Recht als ungültig

Spruch

I. Der Wahlanfechtung wird nicht stattgegeben.

II. Kosten werden nicht zugesprochen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1.1. Am 19.3.2000 fand ua. die mit Verordnung der Steiermärkischen Landesregierung vom 20.12.1999, LGBl. 1999/107, ausgeschriebene Wahl der Mitglieder des Gemeinderates der Gemeinde Wenigzell statt.

1.2. Dieser Wahl lagen von der Österreichischen Volkspartei - ÖVP, der Sozialistischen Partei Österreichs (SPÖ) und der Freiheitlichen Partei Ö...

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