Beschluss Nr. B2074/98 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Eingabe betreffend Nichtigerklärung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs und Beigebung eines Verfahrenshelfers in diesem Beschwerdeverfahren als unzulässig; Zurückweisung des Antrags auf Befreiung von der Eingabegebühr mangels eines tauglichen Gegenstandes infolge Gebührenbefreiung eines Verfahrens vor der Landes- bzw Bundesschiedskommission sowie des darauffolgenden Beschwerdeverfahrens vor dem VfGH gemäß ASVG

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Auszug


Beschluss Nr. B2074/98 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2000

Geschäftszahl

B2074/98 ua

Sammlungsnummer

15990

Leitsatz

Zurückweisung einer Eingabe betreffend Nichtigerklärung eines Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs und Beigebung eines Verfahrenshelfers in diesem Beschwerd...

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