Beschluss Nr. G79/00 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

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Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung des Gesetzes über die Preisbindung bei Büchern wegen zu weit gefaßten Anfechtungsantrages

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Auszug


Beschluss Nr. G79/00 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2000

Geschäftszahl

G79/00

Sammlungsnummer

16001

Leitsatz

Zurückweisung eines Antrages auf Aufhebung des Gesetzes über die Preisbindung bei Büchern wegen zu weit gefaßten Anfechtungsantrages

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I.     1. Mit ihrem auf Art140 Abs1 B-VG gestützten Antrag begehrt die antragstellende Gesellschaft die Aufhebung des Bundesgesetzes über die Preisbindung bei Büchern, BGBl. I 45/2000, zur Gänze.

Dieses Bundesgesetz hat folgenden Wortlaut:

"Anwendungsbereich

§1. Dieses Bundesgesetz gilt für den Verlag und den Import sowie den Hand...

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