Beschluss Nr. G137/99 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

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Zusammenfassung


Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung einer Bestimmung des AlVG betreffend die formlose Anerkennung des Anspruches auf Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe mangels Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers in der behaupteten Weise; Abweisung der Verfahrenshilfeanträge wegen Aussichtslosigkeit

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Auszug


Beschluss Nr. G137/99 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2000

Geschäftszahl

G137/99 ua

Sammlungsnummer

15999

Leitsatz

Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung einer Bestimmung des AlVG betreffend die formlose Anerkennung des Anspruches auf Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe mangels Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers in der behaupteten Weise; Abweisu...

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