Beschluss Nr. G137/99 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000
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Zusammenfassung
Zurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung einer Bestimmung des AlVG betreffend die formlose Anerkennung des Anspruches auf Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe mangels Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers in der behaupteten Weise; Abweisung der Verfahrenshilfeanträge wegen Aussichtslosigkeit
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Auszug
Beschluss Nr. G137/99 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.11.2000GeschäftszahlG137/99 uaSammlungsnummer15999LeitsatzZurückweisung der Individualanträge auf Aufhebung einer Bestimmung des AlVG betreffend die formlose Anerkennung des Anspruches auf Arbeitslosengeld bzw Notstandshilfe mangels Eingriff in die Rechtssphäre des Antragstellers in der behaupteten Weise; Abweisu...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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