Beschluss Nr. B1508/00 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer Beschwerde mangels Sachverhaltsdarstellung; bloßer Hinweis auf eine beim Verwaltungsgerichtshof eingebrachte, denselben Bescheid betreffende Beschwerde nicht ausreichend; kein verbesserungsfähiger Formmangel

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Auszug


Beschluss Nr. B1508/00 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2000

Geschäftszahl

B1508/00

Sammlungsn...

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