Erkenntnis Nr. B1450/99 - B613/00 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines Antrags auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; ausreichende Bescheidbegründung; keine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzesanwendung; ausreichende Wahrung des Anscheins der Unabhängigkeit des entscheidenden Vergabekontrollsenates

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1450/99 - B613/00 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2000

Geschäftszahl

B1450/99 - B613/00

Sammlungsnummer

15991

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines Antrags auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens; ausreichende Bescheidbegründung; keine gemeinschaftsrechtswidrige Gesetzesanwendung; ausreichende Wahrung des Anscheins der Unabhängigkeit des entscheidenden Vergabekontrollsenates

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entsche...

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