Erkenntnis Nr. B1019/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

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Zusammenfassung


Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Einleitung der Nachprüfung eines Verfahrens zur Vergabe eines Bauauftrags im Rahmen der Sanierung der A 1 Westautobahn bzw zur Nichtigerklärung der Ausscheidung eines Alternativangebots aufgrund fehlender Bescheidbegründung

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1019/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.11.2000

Geschäftszahl

B1019/98

Sammlungsnummer

15989

Leitsatz

Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Einleitung der Nachprüfung eines Verfahrens zur Vergabe eines Bauauftrags im Rahmen der Sanierung der A 1 Westautobahn bzw zur Nichtigerklärung der Ausscheidung eines Alternativangebots aufgrund fehlender Bescheidbegründung

Spruch

Die beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.

Der Bescheid wird aufgehoben.

Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 27.000,-- bestimmten Prozeßkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.     1. a) Die beschwerdeführende Gesellschaft bewarb sich um den Zuschlag für Bauarbeiten im Zuge des Bauvorhabens "A 1 West Autobahn, Generalsanierung Neumarkt 1998, RFB Wien, km 100,2 - 10...

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