Erkenntnis Nr. B1019/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000
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Zusammenfassung
Verletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Einleitung der Nachprüfung eines Verfahrens zur Vergabe eines Bauauftrags im Rahmen der Sanierung der A 1 Westautobahn bzw zur Nichtigerklärung der Ausscheidung eines Alternativangebots aufgrund fehlender Bescheidbegründung
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1019/98 im Verfassungsgerichtshof, 27. November 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum27.11.2000GeschäftszahlB1019/98Sammlungsnummer15989LeitsatzVerletzung im Gleichheitsrecht durch Abweisung eines Antrags auf Einleitung der Nachprüfung eines Verfahrens zur Vergabe eines Bauauftrags im Rahmen der Sanierung der A 1 Westautobahn bzw zur Nichtigerklärung der Ausscheidung eines Alternativangebots aufgrund fehlender BescheidbegründungSpruchDie beschwerdeführende Partei ist durch den angefochtenen Bescheid im verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht auf Gleichheit vor dem Gesetz verletzt worden.Der Bescheid wird aufgehoben.Der Bund (Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit) ist schuldig, der beschwerdeführenden Partei zuhanden ihrer Rechtsvertreter die mit S 27.000,-- bestimmten ProzeÃkosten binnen 14 Tagen bei Exekution zu bezahlen.BegründungEntscheidungsgründe:I.     1. a) Die beschwerdeführende Gesellschaft bewarb sich um den Zuschlag für Bauarbeiten im Zuge des Bauvorhabens "A 1 West Autobahn, Generalsanierung Neumarkt 1998, RFB Wien, km 100,2 - 10...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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