Erkenntnis Nr. G30/00 im Verfassungsgerichtshof, 3. Oktober 2000

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Keine Gleichheitswidrigkeit der Gleichstellung von Eigentümern land(forst)wirtschaftlicher Betriebe und Pächtern durch Festsetzung eines bestimmten Einheitswertes als Geringfügigkeitsgrenze für den Bezug von Arbeitslosengeld bei Bewirtschaftung eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes

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Auszug


Erkenntnis Nr. G30/00 im Verfassungsgerichtshof, 3. Oktober 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

03.10.2000

Geschäftszahl

G30/00

Sammlungsnummer

15953

Leitsatz

Keine Gleichheitswidrigkeit der Gleichstellung von Eigentümern land(forst)wirtschaftlicher Betriebe und Pächtern durch Festsetzung eines bestimmten Einheitswertes als Geringfügigkeitsgrenze für den Bezug von Arbeitslosengeld bei Bewirtschaftung eines land(forst)wirtschaftlichen Betriebes

Spruch

Der Antrag wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.     Der Verwaltungsgerichtshof beantragt, in §12 Abs6 Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977 (AlVG) litb idF BGBl. 615/1987 und die Wortfolge "auf andere Art" in litc idF BGBl. 817/1993 als verfassungswidrig aufzuheben, in eventu (im Hinbl...

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