Beschluss Nr. G47/00 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2000

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Zurückweisung des Antrags des Bundesasylsenates auf Aufhebung von Bestimmungen im Asylrecht betreffend die Ausweisung wegen zu engen Anfechtungsumfanges

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Auszug


Beschluss Nr. G47/00 im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2000

Geschäftszahl

G47/00

Sammlungsnummer

15935

Leitsatz

Zurückweisung des Antrags des Bundesasylsenates auf Aufhebung von Bestimmungen im Asylrecht betreffend die Ausweisung wegen zu engen Anfechtungsumfanges

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründun...

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