Beschluss Nr. G83/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2000

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Zurückweisung des Antrags des Bundesasylsenates auf Aufhebung von Bestimmungen im Asylrecht betreffend die Ausweisung wegen zu engen Anfechtungsumfanges

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Auszug


Beschluss Nr. G83/00 ua im Verfassungsgerichtshof, 27. September 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

27.09.2000

Geschäftszahl

G83/00 ua

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung des Antrags des Bundesasylsenates auf Aufhebung von Bestimmungen im Asylrecht betreffend die Ausweisung wegen zu engen Anfechtungsumfanges

Spruch

Die Anträge werden zurückgewiesen.

Begründung

Beg...

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