Beschluss Nr. G83/99 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 2000

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer wahlrechtlichen Bestimmung über Ersatzbewerber wegen zu weit gefassten Aufhebungsbegehrens

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. G83/99 im Verfassungsgerichtshof, 26. September 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

26.09.2000

Geschäftszahl

G83/99

Sammlungsnummer

15928

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrages auf Aufhebung einer wahlrechtlichen Bestimmung über Ersatzbewerber wegen zu weit gefassten Aufhebungsbegehrens

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

1.1. Der vorliegende, auf Art140 Abs1 letzter Satz B-VG ...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen