Beschluss Nr. V45/00 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 2000

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Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Ruden mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der antragstellenden Nachbarn

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Auszug


Beschluss Nr. V45/00 im Verfassungsgerichtshof, 28. Juni 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.06.2000

Geschäftszahl

V45/00

Sammlungsnummer

15883

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Änderung des Flächenwidmungsplanes der Gemeinde Ruden mangels unmittelbaren Eingriffs in die Rechtssphäre der antragstel...

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