Erkenntnis Nr. B2074/98 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 2000

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Zusammenfassung


Keine Bedenken gegen die fehlende Zuständigkeit der Landesschiedskommission zur Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Erlöschen eines Einzelvertrages; Rechtsschutzmöglichkeit durch die Zuständigkeit der Paritätischen Schiedskommission gegeben; keine Bedenken gegen das gesetzliche Erlöschen eines Einzelvertrages infolge rechtskräftiger Verurteilungen des Vertragsarztes im Hinblick auf die Erwerbsausübungsfreiheit

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2074/98 im Verfassungsgerichtshof, 14. Juni 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

14.06.2000

Geschäftszahl

B2074/98

Sammlungsnummer

15804

Leitsatz

Keine Bedenken gegen die fehlende Zuständigkeit der Landesschiedskommission zur Entscheidung über Streitigkeiten aus dem Erlöschen eines Einzelvertrages; Rechtsschutzmöglichkeit durch die Zuständigkeit der Paritätischen Schiedskommission gegeben; keine Bedenken gegen das gesetzliche Erlöschen eines Einzelvertrages infolge rechtskräftiger Verurteilungen des Vertragsarztes im Hinblick auf die Erwerbsausübungsfreiheit

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch durch Anwendung eines rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

1. Der Beschwerdeführer ist Arzt für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde. Er hat mit der Wiener Gebietskrankenkasse am 19.2.1980 einen Einzelvertrag abgeschlossen. Da der Beschwerdeführer am 29.1.1996 vom La...

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