Beschluss Nr. B1157/98 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 2000
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Zusammenfassung
Einstellung des Beschwerdeverfahrens betreffend die Zurückweisung eines Asylantrags infolge Klaglosstellung durch Gewährung von Asyl aufgrund eines neuerlichen Asylantrags; kein Kostenzuspruch
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Auszug
Beschluss Nr. B1157/98 im Verfassungsgerichtshof, 13. Juni 2000
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum13.06.2000GeschäftszahlB1157/98Sammlungsnummer...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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