Erkenntnis Nr. B2072/99 im Verfassungsgerichtshof, 15. März 2000

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Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung der Berufung des Verpflichteten gegen die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Zuschlages in einem Versteigerungsverfahren mangels Beschwer

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2072/99 im Verfassungsgerichtshof, 15. März 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.03.2000

Geschäftszahl

B2072/99

Sammlungsnummer

15770

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Zurückweisung der Berufung des Verpflichteten gegen die Erteilung der grundverkehrsbehördlichen Genehmigung des Zuschlages in einem Versteigerungsverfahren mangels Beschwer

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsrechtlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.

Die Beschwerde wird abgewiesen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I.     1. Mit...

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