Beschluss Nr. G130/99 ua im Verfassungsgerichtshof, 6. März 2000

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Zusammenfassung


Zurückweisung von Individualanträgen auf Aufhebung der Einbeziehung der Steinmetze und Parkettleger in den Geltungsbereich des Bauarbeiter-Urlaubs- und AbfertigungsG wegen zumutbaren Verwaltungsrechtsweges

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Auszug


Beschluss Nr. G130/99 ua im Verfassungsgerichtshof, 6. März 2000

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.03.2000

Geschäftszahl

G130/99 ua

Sammlungsnummer

15746

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