Erkenntnis Nr. B474/98 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1999
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Zusammenfassung
Keine willkürliche Abweisung eines Feststellungsbegehrens durch die Landesberufungskommission betreffend das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Einzelvertrages über die Berücksichtigung von Sachverständigengutachten in allen anhängigen und künftigen Verfahren wegen Streitigkeiten über Arzthonorare (Schiedsgutachtervertrag) mangels eines rechtlichen Interesses
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Auszug
Erkenntnis Nr. B474/98 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1999
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum16.12.1999GeschäftszahlB474/98Sammlungsnummer15699LeitsatzKeine willkürliche Abweisung eines Feststellungsbegehrens durch die Landesberufungskommission betreffend das Vorliegen einer Vereinbarung zwischen den Parteien eines Einzelvertrages über die Berücksichtigung von Sachverständigengutachten in allen anhängigen und künftigen Verfahren wegen Streitigkeiten über Arzthonorare (Schiedsgutachtervertrag) mangels eines rechtlichen InteressesSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen generellen Norm in seinen Rechten verletzt worden.Die Beschwerde wird abgewiesen.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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