Beschluss Nr. WI-9/99,WI-13/99 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1999

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Einstellung des zu WI-9/99 protokollierten Verfahrens infolge Zurückziehung der Anfechtung der Wahl zum Europäischen Parlament; Zurückweisung der neu eingebrachten Anfechtung dieser Wahl (protokolliert zu WI-13/99) mangels Legitimation des Anfechtungswerbers infolge Verbrauchs der Anfechtungsbefugnis mit Einbringung der Anfechtungsschrift (s VfSlg 14566/1996, 10905/1986)

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Auszug


Beschluss Nr. WI-9/99,WI-13/99 im Verfassungsgerichtshof, 16. Dezember 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.12.1999

Geschäftszahl

WI-9/99,WI-13/99

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