Erkenntnis Nr. B877/99 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1999

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Zurückweisung eines Antrags auf Zuerkennung einer Entschädigung nach dem VerteilungsG DDR wegen Fristversäumnis; keine Bedenken gegen die Frist zur Geltendmachung des Anspruchs sowie gegen den Entfall einer früher vorgesehenen Nachsichtsregelung; keine Qualifikation der Ansprüche nach dem VerteilungsG DDR als "civil rights"

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Auszug


Erkenntnis Nr. B877/99 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.11.1999

Geschäftszahl

B877/99

Sammlungsnummer

15661

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Zurückweisung eines Antrags auf Zuerkennung einer Entschädigung nach dem VerteilungsG DDR wegen Fristversäumnis; keine Bedenken gegen die Frist zur Geltendmachung des Anspruchs sowie gegen den Entfall einer früher vorgesehenen Nachsichtsregelung; keine Qualifikation der Ansprüche nach dem VerteilungsG DDR als "civil rights"

Spruch

Die Beschwerdeführer sind durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfassungsgesetzlich gewährleisteten Recht noch wegen Anwendung einer rechtswidrigen gen...

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