Beschluss Nr. G95/99 im Verfassungsgerichtshof, 16. Oktober 1999

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Zusammenfassung


Zurückweisung einer als Individualantrag zu qualifizierenden Eingabe auf Aufhebung einer Bestimmung des Strafgesetzbuches wegen Zumutbarkeit des (straf)gerichtlichen Umwegs; Zurückweisung einer Eingabe gegen den Entzug der Lenkerberechtigung mangels Instanzenzugserschöpfung

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Auszug


Beschluss Nr. G95/99 im Verfassungsgerichtshof, 16. Oktober 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

16.10.1999

Geschäftszahl

G95/99

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Zurückweisung einer als Individualantrag zu qualifizierenden Eingabe auf Aufh...

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