Erkenntnis Nr. B2763/97 im Verfassungsgerichtshof, 11. Oktober 1999

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch die Landesberufungskommission mangels Vorliegens einer Rechtsgrundlage zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung; Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Abweisung eines (zurückzuweisenden) Feststellungsbegehrens; keine willkürliche Abweisung eines Unterlassungsantrags eines Psychiaters betreffend Kontrollbefragungen seiner Patienten durch die Gebietskrankenkasse mangels rechtlicher Betroffenheit

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2763/97 im Verfassungsgerichtshof, 11. Oktober 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

11.10.1999

Geschäftszahl

B2763/97

Sammlungsnummer

15612

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Abweisung eines Antrags auf Erlassung einer einstweiligen Verfügung durch die Landesberufungskommission mangels Vorliegens einer Rechtsgrundlage zur Erlassung einer einstweiligen Verfügung;

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Abweisung eines (zurückzuweisenden) Feststellungsbegehrens;

keine willkürliche Abweisung eines Unterlassungsantrags eines Psychiaters betreffend Kontrollbefragungen seiner Patienten durch die G...

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