Erkenntnis Nr. B1115/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung von bei einer Pensionskassen AG verbrachten Dienstzeiten für die zwingend vorgeschriebene Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Bedenken gegen §2 RAO

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1115/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1999

Geschäftszahl

B1115/99

Sammlungsnummer

15598

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung von bei einer Pensionskassen AG verbrachten Dienstzeiten für die zwingend vorgeschriebene Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Bedenken gegen §2 RAO

Spruch

Der Beschwerdeführer ist...

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