Erkenntnis Nr. B1115/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999
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Zusammenfassung
Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung von bei einer Pensionskassen AG verbrachten Dienstzeiten für die zwingend vorgeschriebene Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Bedenken gegen §2 RAO
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Auszug
Erkenntnis Nr. B1115/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum06.10.1999GeschäftszahlB1115/99Sammlungsnummer15598LeitsatzKeine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch die Nichtanrechnung von bei einer Pensionskassen AG verbrachten Dienstzeiten für die zwingend vorgeschriebene Verwendungspraxis für die Ausübung der Rechtsanwaltschaft; keine Bedenken gegen §2 RAOSpruchDer Beschwerdeführer ist...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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