Erkenntnis Nr. V33/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999

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Zusammenfassung


Aufhebung einer Bestimmung einer Kanalabgabenordnung über die Höhe des Einheitswertes für die Berechnung des Kanalisationsbeitrags wegen Widerspruchs zum Stmk KanalabgabenG 1955; finanzausgleichsrechtliche Ermächtigung zur Festsetzung eines höheren Betrages nur für Benützungsgebühren; Einordnung von Kanalanschlußgebühren als Interessentenbeiträge

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Auszug


Erkenntnis Nr. V33/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1999

Geschäftszahl

V33/99

Sammlungsnummer

15608

Leitsatz

Aufhebung einer Bestimmung einer Kanalabgabenordnung über die Höhe des Einheitswertes für die Berechnung des Kanalisationsbeitrags wegen Widerspruchs zum Stmk KanalabgabenG 1955; finanzausgleichsrechtliche Ermächtigung zur Festsetzung eines höheren Betrages nur für Benützungsgebühren; Einordnung von Kanalanschlußgebühren als Interessentenbeiträge

Spruch

§2 der Kanalabgabenordnung der Gemeinde Georgsberg vom 21. März 1995, kundgemacht durch Anschlag an der Amtstafel vom 22. März bis zum 10. April 1995, wird als gesetzwidrig aufgehoben.

Die Steiermärkische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieses Ausspruches im Landesgesetzblatt verpflichtet.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Beim Verfassungsgerichtshof ist zu B3048/96 ein Verfahr...

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