Beschluss Nr. V9/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der ersten Waffengesetz-Durchführungsverordnung betreffend das Verbot von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen sowie von Geschossen für diese Patronen wegen (bereits beschrittenen) zumutbaren Umwegs

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Beschluss Nr. V9/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1999

Geschäftszahl

V9/99

Sammlungsnummer

15607

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags auf Aufhebung einer Bestimmung der ersten Waffengesetz-Durchführungsverordnung betreffend das Verbot von Patronen für Faustfeuerwaffen mit Teilmantelgeschossen sowie von...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen