Erkenntnis Nr. B251/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verhängung der Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte durch die OBDK nach bereits erfolgter Streichung von dieser Liste aufgrund rechtskräftiger Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers; keine Entscheidungsbefugnis der Disziplinarbehörden hinsichtlich nicht (mehr) in die Liste eingetragener Personen

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B251/99 im Verfassungsgerichtshof, 6. Oktober 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

06.10.1999

Geschäftszahl

B251/99

Sammlungsnummer

15595

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Verhängung der Disziplinarstrafe der Streichung von der Liste der Rechtsanwälte durch die OBDK nach bereits erfolgter Streichung von dieser Liste aufgrund rechtskräftiger Eröffnung des Konkurses über das Vermögen des Beschwerdeführers; k...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen