Erkenntnis Nr. B2138/98 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1999

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Zusammenfassung


Objektive Willkür durch Hinwegsetzen über die Rechtslage und Unterlassung von Erwägungen zur Tauglichkeit des bereits erlassenen Strafbescheides als Grundlage für den angefochtenen Entzug einer Jagdkarte trotz Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung durch den Verfassungsgerichtshof im Beschwerdeverfahren gegen den Strafbescheid

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Auszug


Erkenntnis Nr. B2138/98 im Verfassungsgerichtshof, 30. September 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

30.09.1999

Geschäftszahl

B2138/98

Sammlungsnummer

15574

Leitsatz

Objektive Willkür durch Hinwegsetzen über die Rechtslage und Unterlassung von Erwägungen zur Tauglichkeit des bereits erlassenen Strafbescheides als Grundlage für den angefochtenen Entzug eine...

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