Beschluss Nr. G76/99 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1999

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Zusammenfassung


Zurückweisung des Antrags des Verwaltungsgerichtshofes auf Aufhebung einer Bestimmung des KapitalverkehrsteuerG betreffend die Steuerpflicht bedingter Anschaffungsgeschäfte mangels Präjudizialität; rechtsrichtige Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Börsenumsatzsteuer allein unter Heranziehung der Bestimmung über den Steuermaßstab zu beurteilen

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Auszug


Beschluss Nr. G76/99 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1999

Geschäftszahl

G76/99

Sammlungsnummer

15565

Leitsatz

Zurückweisung des Antrags des Verwaltungsgerichtshofes auf Aufhebung einer Bestimmung des KapitalverkehrsteuerG betreffend die Steuerpflicht bedingter Anschaffungsgeschäfte mangels Präjudizialität; rechtsrichtige Ermittlung der Bemessungsgrundlage für die Festsetzung der Börsenumsatzsteuer allein unter Heranziehung der Bestimmung über den Steuermaßstab zu beurteilen

Spruch

Der Antrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I. 1.1. Mit Vertrag vom 28. Feber 1995 traten zwei Gesellschafter einer Gesellschaft m.b.H. ihre Geschäftsanteile an die Beschwerdeführerin des beim Verwaltungsgerichtshof anhängigen Beschwerdeverfahrens ab, wobei die Punkte 2 und 7 des A...

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