Beschluss Nr. KI-16/99 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1999

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Zusammenfassung


Einstellung des Verfahrens betreffend die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonfliktes zwischen der Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice Wien und dem Arbeits- und Sozialgericht Wien infolge Klaglosstellung durch Inanspruchnahme der Zuständigkeit durch die Landesgeschäftsstelle des Arbeitsmarktservice; Kostenzuspruch

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Auszug


Beschluss Nr. KI-16/99 im Verfassungsgerichtshof, 28. September 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

28.09.1999

Geschäftszahl

KI-16/99

Sammlungsnummer

15568

Leitsatz

Einstellung des Verfahrens betreffend die Entscheidung eines negativen Kompetenzkonflikt...

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