Erkenntnis Nr. B1406/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1999

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Beitragsordnungen des Wohlfahrtsfonds der Ärztekammer für Wien für 1996 und 1997 und des Ausspruches, daß die Satzung des Wohlfahrtsfonds bis zu ihrer Kundmachung im "Wiener Arzt" 2a/1999 gesetzwidrig war, mit E v 25.06.99, V15/99, V16/99, V22/99.

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Auszug


Erkenntnis Nr. B1406/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1999

Geschäftszahl

B1406/98

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Anlaßfallwirkung der Aufhebung der Beitragsordnungen des Wohlfahrtsfonds der Ä...

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