Erkenntnis Nr. V32/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1999

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Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Wortfolge in der Krnt WasserschongebietsV infolge einer rechtsstaatlichen Vorstellungen zuwiderlaufenden Ungenauigkeit der planlichen Darstellung

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Auszug


Erkenntnis Nr. V32/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

24.06.1999

Geschäftszahl

V32/98

Sammlungsnummer

15548

Leitsatz

Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Wortfolge in der Krnt WasserschongebietsV infolge einer rechtsstaatlichen Vorstellungen zuwiderlaufenden Ungenauigkeit der planlichen Darstellung

Spruch

1. Die Wortfolge "6. Sattnitzberge (SA)" in §2 litB der Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. Dezemb...

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