Erkenntnis Nr. V32/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1999
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Zusammenfassung
Feststellung der Gesetzwidrigkeit einer Wortfolge in der Krnt WasserschongebietsV infolge einer rechtsstaatlichen Vorstellungen zuwiderlaufenden Ungenauigkeit der planlichen Darstellung
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Auszug
Erkenntnis Nr. V32/98 im Verfassungsgerichtshof, 24. Juni 1999
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum24.06.1999GeschäftszahlV32/98Sammlungsnummer15548LeitsatzFeststellung der Gesetzwidrigkeit einer Wortfolge in der Krnt WasserschongebietsV infolge einer rechtsstaatlichen Vorstellungen zuwiderlaufenden Ungenauigkeit der planlichen DarstellungSpruch1. Die Wortfolge "6. Sattnitzberge (SA)" in §2 litB der Verordnung des Landeshauptmannes von Kärnten vom 9. Dezemb...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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