Erkenntnis Nr. B2966/97 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1999

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren und im Eigentumsrecht infolge bloßer Verlesung einer Zeugenaussage in der mündlichen Verhandlung eines Disziplinarverfahrens über einen Rechtsanwalt; Eingriff in das Fragerecht des Beschuldigten mangels Vorliegen eines besonderen Grundes für ein Abstandnehmen von der persönlichen Einvernahme der Zeugin; Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B2966/97 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1999

Geschäftszahl

B2966/97

Sammlungsnummer

15495

Leitsatz

Verletzung im Recht auf ein faires Verfahren und im Eigentumsrecht infolge bloßer Verlesung einer Zeugenaussage in der mündlichen Verhandlung eines Disziplinarverfahrens über einen Rechtsanwalt; Eingriff in das Fragerecht des Beschuldigten mangels Vorliegen eines besonderen Grundes für ein Abstandnehmen von der persönlichen Einvernahme der Zeugin; Verstoß gegen den Grundsatz der Unmittelbarkeit des Verfahrens

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid in den verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten auf ein faires Verfahren und auf Unversehrtheit des Eigentums verletzt worden.

Der Bescheid wird daher aufgehoben.

Die Rechtsanwaltskammer für Tirol ist schuldig, dem Beschwerdeführer die mit S 20.500,-- bestimmten Kosten binnen 14 Tagen bei sonstigem Zwang zu ersetzen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I. 1. Der Beschwerdeführer ist Rechtsanwalt in Innsbruck. Mit Erkenntnis des Disziplinarrates der Tiroler...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen