Erkenntnis Nr. B788/99 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1999
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Zusammenfassung
Kein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit, keine Verletzung im Eigentumsrecht und in sonstigen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch die Abweisung eines Antrags auf Ersatz von Verteidigungskosten in einem Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes und kein Verstoß gegen das Determinierungsgebot durch die dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegende Kostenersatzregelung; kein Widerspruch zum Gleichheitssatz durch differenzierende Kostenersatzregelungen in verschiedenen Verfahren
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Auszug
Erkenntnis Nr. B788/99 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1999
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum08.06.1999GeschäftszahlB788/99Sammlungsnummer******LeitsatzKein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit, keine Verletzung im Eigentumsrecht und in sonstigen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch die Abweisung eines Antrags auf Ersatz von Verteidigungskosten in einem Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes und kein Verstoß gegen das Determinierungsgebot durch die dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegende Kostenersatzregelung; kein Widerspruch zum Gleichheitssatz durch differenzierende Kostenersatzregelungen in verschiedenen VerfahrenSpruchDer Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfass...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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