Erkenntnis Nr. B788/99 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1999

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Zusammenfassung


Kein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit, keine Verletzung im Eigentumsrecht und in sonstigen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch die Abweisung eines Antrags auf Ersatz von Verteidigungskosten in einem Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes und kein Verstoß gegen das Determinierungsgebot durch die dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegende Kostenersatzregelung; kein Widerspruch zum Gleichheitssatz durch differenzierende Kostenersatzregelungen in verschiedenen Verfahren

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Auszug


Erkenntnis Nr. B788/99 im Verfassungsgerichtshof, 8. Juni 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

08.06.1999

Geschäftszahl

B788/99

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Kein Eingriff in die Erwerbsausübungsfreiheit, keine Verletzung im Eigentumsrecht und in sonstigen verfassungsgesetzlich gewährleisteten Rechten durch die Abweisung eines Antrags auf Ersatz von Verteidigungskosten in einem Disziplinarverfahren gegen einen Rechtsanwalt; keine Verletzung des Gleichheitsrechtes und kein Verstoß gegen das Determinierungsgebot durch die dem angefochtenen Bescheid zugrundeliegende Kostenersatzregelung; kein Widerspruch zum Gleichheitssatz durch differenzierende Kostenersatzregelungen in verschiedenen Verfahren

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtenen Bescheid weder in einem verfass...

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