Beschluss Nr. B2251/97,B2594/97 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1999

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Zusammenfassung


Vorlage zweier Fragen betreffend die Qualifikation einer Energieabgabevergütung als staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrages zur Vorabentscheidung an den EuGH

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Auszug


Beschluss Nr. B2251/97,B2594/97 im Verfassungsgerichtshof, 10. März 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

10.03.1999

Geschäftszahl

B2251/97,B2594/97

Sammlungsnummer

******

Leitsatz

Vorlage zweier Fragen betreffend die Qualifikation einer Energieabgabevergütung als staatliche Beihilfe im Sinne des EG-Vertrages zur Vorabentscheidung an den EuGH

Spruch

1. Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Frage 1:

Sind gesetzliche Maßnahmen eines Mitgliedstaates, die eine teilweise Vergütung von Energieabgaben auf Erdgas und elektrische Energie vorsehen, diese Vergütung aber nur Unternehmen gewähren, deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht, als staatliche Beihilfe im Sinne des Artikel 92 EGV anzusehen?

Frage 2:

Bei Bejahung der ersten Frage: Ist eine derartige gesetzliche Maßnahme auch dann als Beihilfe gemäß Artikel 92 EGV anzusehen, wenn sie allen Unternehmen ohne Rücksicht darauf gewährt wird, ob deren Schwerpunkt nachweislich in der Herstellung körperlicher Wirtschaftsgüter besteht?

2. Die Beschw...

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