Beschluss Nr. A2/99,G4/99,G5/99 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 1999

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Zurückweisung einer Klage und eines Individualantrags betreffend das Nö Landwirtschaftliche Förderungsfonds- und SiedlungsG und das Nö Flurverfassungs-LandesG 1975 mangels Zuständigkeit des VfGH bzw mangels Legitimation

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Auszug


Beschluss Nr. A2/99,G4/99,G5/99 im Verfassungsgerichtshof, 4. März 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

04.03.1999

Geschäftszahl

A2/99,G4/99,G5/99

Sammlungsnummer

15445

Leitsatz

Zurückweisung einer Klage und eines Individualantrags betreffend das Nö Landwirtschaftliche Förderungsfonds- und SiedlungsG und das Nö Flurverfassungs-LandesG 1975 mangels Zuständigkeit des VfGH bzw mangels Legitimation

Spruch

Die Klage wird zurückgewiesen.

Der Gesetzesprüfungsantrag wird zurückgewiesen.

Begründung

Begründung:

I. 1. Die im gegebenen Zu...

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