Beschluss Nr. V89/97 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1999

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Zurückweisung eines Individualantrags mangels Verordnungsqualität der angefochtenen Sonderrichtlinie für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL); Qualifikation der die Gewährung von Förderungen regelnden Sonderrichtlinie als ein der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordnender Rechtsakt

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Auszug


Beschluss Nr. V89/97 im Verfassungsgerichtshof, 25. Februar 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

25.02.1999

Geschäftszahl

V89/97

Sammlungsnummer

15430

Leitsatz

Zurückweisung eines Individualantrags mangels Verordnungsqualität der angefochtenen Sonderrichtlinie für das österreichische Programm zur Förderung einer umweltgerechten, extensiven und den natürlichen Lebensraum schützenden Landwirtschaft (ÖPUL); Qualifikation der die Gewährung von Förderungen regelnden Sonderrichtlinie als ein der Privatwirtschaftsverwaltung zuzuordne...

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