Erkenntnis Nr. G231/98 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 1999

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Keine sachliche Rechtfertigung der Einschränkung von Nachbarrechten im Baubewilligungsverfahren bei gewerblichen Betriebsanlagen

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Auszug


Erkenntnis Nr. G231/98 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1999

Geschäftszahl

G231/98

Sammlungsnummer

15417

Leitsatz

Keine sachliche Rechtfertigung der Einschränkung von Nachbarrechten im Baubewilligungsverfahren bei gewerblichen Betriebsanlagen

Spruch

§6 Abs3 der Niederösterreichischen Bauordnung 1996, LGBl. 8200-0, wird gemäß Art140 Abs1 B-VG als verfassungswidrig aufgehoben.

Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.

Begründung

Entscheidungsgründe:

I....

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