Erkenntnis Nr. G231/98 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 1999
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Zusammenfassung
Keine sachliche Rechtfertigung der Einschränkung von Nachbarrechten im Baubewilligungsverfahren bei gewerblichen Betriebsanlagen
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Auszug
Erkenntnis Nr. G231/98 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 1999
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum23.02.1999GeschäftszahlG231/98Sammlungsnummer15417LeitsatzKeine sachliche Rechtfertigung der Einschränkung von Nachbarrechten im Baubewilligungsverfahren bei gewerblichen BetriebsanlagenSpruch§6 Abs3 der Niederösterreichischen Bauordnung 1996, LGBl. 8200-0, wird gemäà Art140 Abs1 B-VG als verfassungswidrig aufgehoben.Der Landeshauptmann von Niederösterreich ist verpflichtet, diesen Ausspruch unverzüglich im Landesgesetzblatt kundzumachen.BegründungEntscheidungsgründe:I....Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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