Erkenntnis Nr. B796/98 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 1999

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Zusammenfassung


Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung der Verletzung von Bestimmungen des BundesvergabeG bei Vergabe eines Bauauftrages für ein Druckzentrum; rechtmäßige Annahme der Anwendbarkeit des BundesvergabeG auf die verfahrensgegenständliche Auftragsvergabe; kein zwingendes Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrages bei Auftragsvergabe durch ein im Mehrheitseigentum einer öffentlichen Einrichtung stehendes Unternehmen

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Auszug


Erkenntnis Nr. B796/98 im Verfassungsgerichtshof, 23. Februar 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

23.02.1999

Geschäftszahl

B796/98

Sammlungsnummer

15411

Leitsatz

Keine Verletzung verfassungsgesetzlich gewährleisteter Rechte durch Feststellung der Verletzung von Bestimmungen des BundesvergabeG bei Vergabe eines Bauauftrages für ein Druckzentrum; rechtmäßige Annahme der Anwendbarkeit des BundesvergabeG auf die verfahrensgegenständliche Auftragsvergabe; kein zwingendes Vorliegen eines öffentlichen Bauauftrages bei Auftragsv...

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