Erkenntnis Nr. B940/98 im Verfassungsgerichtshof, 22. Februar 1999

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Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung des Beschwerdeführers ohne ausreichende Interessenabwägung; rechtswidriger Aufenthalt des Fremden im Inland allein nicht ausreichend

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Auszug


Erkenntnis Nr. B940/98 im Verfassungsgerichtshof, 22. Februar 1999

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

22.02.1999

Geschäftszahl

B940/98

Sammlungsnummer

15400

Leitsatz

Verletzung im Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens durch Ausweisung des Beschwerdeführers ohne ausreichende Interessenabwägung; rechtswidriger Aufenthalt des Fremden im Inland allein nicht ausreichend

Spruch

Der Beschwerdeführer ist durch den angefochtene...

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