Erkenntnis Nr. V75/98 im Verfassungsgerichtshof, 9. Dezember 1998
Angeknüpft als:
Angeknüpft als:
Zusammenfassung
Gesetzwidrigkeit der Umwidmung eines Grundstücks von Bauland-Wohngebiet in Grünland mangels erforderlicher Grundlagenforschung und mangels Interessenabwägung bzw wegen inhaltlichen Widerspruchs zum Oö RaumOG 1994; Unzulässigkeit eines Fischbratstandes im Wohngebiet keine Rechtfertigung für eine Änderung der Widmungs- und Nutzungsart in Grünland
Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Auszug
Erkenntnis Nr. V75/98 im Verfassungsgerichtshof, 9. Dezember 1998
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum09.12.1998GeschäftszahlV75/98Sammlungsnummer15361LeitsatzGesetzwidrigkeit der Umwidmung eines Grundstücks von Bauland-Wohngebiet in Grünland mangels erforderlicher Grundlagenforschung und mangels Interessenabwägung bzw wegen inhaltlichen Widerspruchs zum Oö RaumOG 1994; Unzulässigkeit eines Fischbratstandes im Wohngebiet keine Rechtfertigung für eine Änderung der Widmungs- und Nutzungsart in GrünlandSpruchDie Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Altmünster betreffend die Änderung Nr. 18 des Flächenwidmungsplanes Nr. 3/1994 (Beschluß des Gemeinderates vom 27. November 1995, genehmigt mit Bescheid der Oberösterreichischen Landesregierung vom 29. April 1996, kundgemacht in der Zeit vom 13. Mai 1996 bis 29. Mai 1996), mit der die Parzelle 114/2 als Grünland gewidmet wird, wird gemäß Art139 Abs1 B-VG als gesetzwidrig aufgehoben.Die Oberösterreichische Landesregierung ist zur unverzüglichen Kundmachung dieser Aufhebung im Landesgesetzblatt verpflichtet.BegründungEntscheidungsgründe:I. 1. Beim Verfa...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
Geförderte Links
Beteiligungen
BETRIFFT
CITADA por
ver las páginas en versión mobile | web
ver las páginas en versión mobile | web
© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.
vLex-Inhalte Österreich
vLex durchsuchen
Für Berufstätige
Für Mitglieder
Andere Dokumente:
Bundesgesetz, mit dem das Allgemeine Sozialversicherungsgesetz (51. Novelle zum ASVG), das Beamten-Kranken- und Unfallversicherungsgesetz (22. Novelle zum B-KUVG), ... | Verordnung des Bundesministers für Inneres, mit der Ausnahmen von der Pflicht zur Entrichtung der Sicherheitsabgabe normiert we... | kundmachung des bundeskanzlers betreffend den geltungsbereich des europäischen übereinkommens über die arbeit des im internationalen straßenverkehr beschäftigten fahrpe... | verordnung des bundesministers für wissenschaft und forschung mit der die kunsthochschul-studienevidenzverordnung khstevo geändert wird | Verordnung über Gefahrgutbeauftragte für die Beförderung gefährlicher Güter auf Strasse, Schie... | Echevin. - Réduction de traitement Par arrêté royal du 7 mars 2001, pris en v... | Naturerhaltung Durch Erlass der Wallonischen Regierung vom 19 Oktober 2000 wird der Beschluss des Gemeinderates von Philippeville vom 31 August 2000 über ... | Arrêt nº 6B 790/2008 de Cour de Droit Pénal November 03 2008