Beschluss Nr. G465/97 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1998
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Zusammenfassung
Zurückweisung eines Individualantrags einer Medieninhaberin auf Aufhebung einer Bestimmung des Medienrechts über die Anwendbarkeit von Bestimmungen der Strafprozeßordnung in bestimmten medienrechtlichen Verfahren; keine Legitimation aufgrund bereits anhängiger Gerichtsverfahren
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Auszug
Beschluss Nr. G465/97 im Verfassungsgerichtshof, 30. November 1998
Gericht
VerfassungsgerichtshofEntscheidungsdatum30.11.1998GeschäftszahlG465/97Sammlungsnummer15333LeitsatzZurückweisung eines Individualantrags einer Medieninhaberin auf Aufhebung einer Bestimmung des Medienrechts über die Anwendbarkeit von Bestimmungen der StrafprozeÃordnung in bestimmte...Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes
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