Erkenntnis Nr. B727/98 im Verfassungsgerichtshof, 15. Oktober 1998

Angeknüpft als:

Zusammenfassung


Legitimation des Beschwerdeführers zur Anfechtung eines Bescheides betreffend die Wahl des Präsidenten der Apothekerkammer trotz bereits abgelaufener Funktionsperiode und trotz der Ungültigerklärung einer nicht wahlentscheidenden geringen Anzahl von Stimmen (zwei) gegeben; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Antrags auf Erlassung eines Feststellungsbescheides über das Ergebnis der Präsidentenwahl durch die Hauptwahlkommission bei der Österreichischen Apothekerkammer; bloße Tatsachenfeststellung beantragt; Feststellungsbescheid nicht einziges Mittel zweckmäßiger Rechtsverfolgung; keine Anfechtung der Wahl im gesetzlich vorgesehenen Weg durch den Beschwerdeführer

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Auszug


Erkenntnis Nr. B727/98 im Verfassungsgerichtshof, 15. Oktober 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

15.10.1998

Geschäftszahl

B727/98

Sammlungsnummer

15315

Leitsatz

Legitimation des Beschwerdeführers zur Anfechtung eines Bescheides betreffend die Wahl des Präsidenten der Apothekerkammer trotz bereits abgelaufener Funktionsperiode und trotz der Ungültigerklärung einer nicht wahlentscheidenden geringen Anzahl von Stimmen (zwei) gegeben; keine Verletzung im Recht auf ein Verfahren vor dem gesetzlichen Richter durch Zurückweisung eines Antrags auf Erlassung eines Feststellungsbescheides über das Ergebnis der Präsidentenwahl durch die Hauptwahlkommission bei der Österreichisc...

Siehe den Gesamtinhalt dieses Dokumentes

Geförderte Links




ver las páginas en versión mobile | web

ver las páginas en versión mobile | web

© Copyright 2012, vLex. Alle Rechte vorbehalten.

vLex-Inhalte Österreich

vLex durchsuchen

Für Berufstätige

Für Mitglieder

Unternehmen