Erkenntnis Nr. B396/98 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1998

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Keine willkürliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Zollwachebeamten; vertretbare Annahme der Hemmung der für die Zulässigkeit einer Bestrafung maßgeblichen Verjährungsfrist für die Dauer eines gerichtlichen (Straf-)Verfahrens

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Auszug


Erkenntnis Nr. B396/98 im Verfassungsgerichtshof, 7. Oktober 1998

Gericht

Verfassungsgerichtshof

Entscheidungsdatum

07.10.1998

Geschäftszahl

B396/98

Sammlungsnummer

15287

Leitsatz

Keine willkürliche Einleitung eines Disziplinarverfahrens gegen einen Zollwachebeamten; vertretbare Annahme der Hemmung der für die Zulässigkeit einer Bestrafung maßgeblichen Verjährungsfrist für die Dauer eines gerichtlichen (Straf-)Verfahrens

Spruch

Der Beschwerdeführer ist dur...

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